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EU führt neue Vorschriften zur Fahrzeugkreislaufwirtschaft ein

Das Europäische Parlament hat kürzlich offiziell über die neue EU-Kreislaufverordnung für Fahrzeuge abgestimmt. Die neuen Vorschriften decken den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs ab, vom Design bis zur Entsorgung am Ende seiner Nutzungsdauer. Der endgültige Text des Gesetzes, der Ende 2025 zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vereinbart wurde, wurde mit 437 Stimmen dafür, 112 dagegen und 20 Enthaltungen angenommen.

Die neuen Vorschriften legen fest, dass alle Neufahrzeuge bereits in der Designphase so konstruiert werden müssen, dass eine Vielzahl von Komponenten leicht demontiert und recycelt werden können. Für die Kunststoffverwendung in jedem Fahrzeugmodell legt die neue EU-Verordnung verbindliche Quoten für den Anteil an recyceltem Material fest: Innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung muss der Anteil an recyceltem Kunststoff mindestens 15 % betragen, innerhalb von zehn Jahren steigt er auf 25 %. Mindestens 20 % dieses recycelten Kunststoffs müssen aus Altfahrzeugen oder recycelten Materialien von Altteilen stammen, was in der Branche als „geschlossener Kreislauf“ bezeichnet wird. Die Europäische Kommission wird außerdem auf der Grundlage von Machbarkeitsstudien später entsprechende Recyclingziele für andere Materialien wie recycelten Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Mineralien festlegen.

EU führt neue Kreislaufverordnung für Fahrzeuge ein

In Bezug auf die Überwachung von Gebrauchtwagenverkäufen schreiben die neuen Vorschriften vor, dass Unternehmen und Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens einen Fahrzeugbewertungsbericht vorlegen müssen, der belegt, dass das Fahrzeug kein Unfallfahrzeug ist, oder einen gültigen Nachweis über die bestandene Hauptuntersuchung. Um die Öffentlichkeit nicht unnötig zu belasten, ist eine solche Dokumentation bei privaten Gebrauchtwagenverkäufen zwischen Privatpersonen nur in zwei Fällen erforderlich: wenn das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wurde oder wenn die gesamte Transaktion ausschließlich über eine Online-Plattform abgewickelt wird.

Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften müssen die Automobilhersteller ihre erweiterte Herstellerverantwortung vollständig umsetzen und die gesamten Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Altfahrzeugen im gesamten EU-Gebiet tragen.

Darüber hinaus legt die neue EU-Verordnung klar fest, dass fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung der Export von Altfahrzeugen ohne Straßenzulassung verboten ist, um das Problem der großen Anzahl von Fahrzeugen, die außerhalb der EU verschwinden und den Kontakt verlieren, zu lösen und illegale Demontage und unsachgemäße Fahrzeugentsorgung im Ausland zu unterbinden.

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments erklärte: „Wir machen einen entscheidenden Schritt vorwärts bei der Umstellung der Automobilindustrie auf eine Kreislaufwirtschaft. Die neuen Vorschriften tragen dazu bei, die Ressourcensicherheit zu gewährleisten, die Umwelt zu schützen und eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Um gleichzeitig eine übermäßige Belastung der Branche zu vermeiden, legt diese Verordnung pragmatische und erreichbare Ziele fest, vereinfacht Verwaltungsverfahren und schafft ein faireres Wettbewerbsumfeld.“

Es wird berichtet, dass das Gesetz nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament noch formell vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden muss, bevor es in Kraft tritt. Es wird 24 Monate nach seinem Inkrafttreten vollständig umgesetzt.

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